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Zahlen und Fakten - Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen


 

Die Türkei ist ein sehr gastfreundliches Land. Jedoch sind einige Dinge bei der Einreise, beim Aufenthalt in der Türkei und der Witerreise in Drittländer zu beachten.

Reisedokumente

Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Wir raten jedoch davon ab , mit einem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Kinder müssen in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder über einen eigenen Kinderreisepass, Kinderausweis oder Europapass. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich.

Aufenthaltsdauer

Ohne Visum können Sie sich 90 Tage in der Türkei aufhalten. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, so beantragen Sie bitte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein Visum.


Weiterreise in Drittländer

Sollten Sie von der Türkei aus Nachbarstaaten besuchen wollen, müssen die benötigten Visa auf jeden Fall vor Ihrer Abreise bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist nicht möglich.

Ausreise in den Irak

Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wir auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.

Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind

Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reispass möglich.


Einreise mit dem PKW

Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.

Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Eine beim ADAC erstellte Vollmacht in deutsch/türkisch wird ebenfalls akzeptiert. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.

Quelle: .Auswaertiges Amt

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